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Dienstleistung

Polizeiliches Führungszeugnis beantragen

Wer ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen möchte, kann dies heute online erledigen. Diese behördliche Bescheinigung weist registrierte Vorstrafen aus, falls die betreffende Person wegen etwaiger Straftaten verurteilt und die Strafe noch nicht wieder gelöscht wurde. Die Löschungen erfolgen je nach Höhe der Strafe in Zeiträumen zwischen 5 und 20 Jahren.

Wann ist das polizeiliche Führungszeugnis vorzulegen?

Manche Arbeitgeber verlangen dieses Führungszeugnis, aber auch Vereine, wenn Sie beispielsweise als Jugendtrainer arbeiten möchten. Sollten Sie es für eine Tätigkeit benötigen, können Sie für eine geringe Gebühr jederzeit online ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen, das Ihnen binnen weniger Tage ausgestellt wird. Sie können natürlich auch zum Bürgeramt Ihrer Kommune gehen und dort ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen.

Wie erfolgt die Antragstellung und Ausstellung eines Führungszeugnisses?

Wer ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen möchte, wendet sich an das Bundesamt für Justiz oder an eine lokale Stelle wie dem Einwohnermelde- oder dem Bürgeramt bzw. der örtlichen Meldestelle. Jede Person ab 14 Jahren (bei Minderjährigen über den gesetzlichen Vertreter) kann ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Das Bundesjustizministerium ermöglicht die Antragstellung online, die meisten Bürgerämter und Meldestellen ebenfalls. Es ist dazu die Vorlage eines Personaldokumentes nötig, das eingescannt werden muss. Moderne Ausweise ermöglichen schon das digitale Einlesen. Auch per Brief und natürlich per Fax lässt sich ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen, wenn eine Kopie des Personaldokumentes beiliegt. Diese muss amtlich beglaubigt sein. Die Polizeidienststellen nehmen solche Anträge in der Regel nicht mehr entgegen. Sie waren früher dafür zuständig, woher das polizeiliche Führungszeugnis auch seinen Namen hat. Der Antrag kostet die geringe Gebühr von 13 Euro, die sich schon seit Jahren nicht verändert hat. Für ehrenamtliche Tätigkeiten erhalten Antragsteller das Führungszeugnis gebührenfrei. Auch Empfänger von ALG II und Sozialhilfe zahlen keine Gebühr. Das Führungszeugnis wird postalisch zugestellt.

Löschungsfristen für Vorstrafen im polizeilichen Führungszeugnis

Personen mit Vorstrafen, die ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen, können mit der Löschung einer früheren Strafe nach 5 bis 20 Jahren in einer Staffelung von 5 Jahren rechnen. Dies hängt von der Höhe der Strafe ab.