Normalerweise sollte ein Briefkastenschild, das mit “Bitte keine Werbung” beschriftet ist, jeden davon abhalten eben genau das zu tun. Nämlich Werbung wie Prospekte, Flyer oder Pizzablättchen in den Briefkasten zu werfen. Leider schauen die meisten Werbezusteller nicht einmal auf den Namen am Briefkasten und achten nicht auf das Briefkastenschild mit dem entsprechenden Werbeverbot. Denn die meisten Zusteller sind nur darauf bedacht, ihre Ware so schnell wie möglich los zu werden. Die Frage ist nun natürlich, was man unternehmen kann, wenn sich partou jemand nicht an diese Anweisung halten möchte, und trotz Briefkastenschild “Bitte keine Werbung”, immer wieder Werbung im Briefkasten landet? Es gibt durchaus eine rechtliche Handhabe die auf einem Urteil des Bundesgerichtshofs beruht. Zusteller müssen Briefkastenschild beachtenDie Rechtslage ist hier eindeutig und unmissverständlich. Wenn sich neben dem namensschild Briefkasten, noch ein Briefkastenschild mit der Aufschrift “Bitte keine Werbung” befindet, muss der Prospektausträger das beachten und darf keine Werbung in den Kasten werfen. Bereits 1988 gab es dazu ein Grundsatzurteil (AZ VI ZR 182/88) des Bundesgerichtshofs (BGH), der dies untermauert. Demnach handelt es sich um einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, wenn trotz des Briefkastenschilds “Bitte keine Werbung”, unerwünschte Werbung eingeworfen wird. Denn mit einem solchen Schild gibt man eindeutig zu erkennen, dass man an Werbung nicht interessiert ist. Es gibt auch AusnahmenWie oben bereits erwähnt, ist es laut Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs verboten unerwünschte Werbung einzuwerfen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Die gelten zum Beispiel immer dann, wenn Werbung persönlich an den Empfänger adressiert ist. In diesem Fall muss der Postbote die Werbung sogar einwerfen. Dazu ist dieser Verpflichtet -trotz Briefkastenschild “Keine Werbung” aufkleber. Wenn man solche, speziell adressierte Werbung nicht wünscht, muss man sich mit dem entsprechenden Unternehmen in Verbindung setzten und eben Dieses darauf hinweisen, dass man keine weitere Werbung wünscht. |